Was kostet die Online-Kfz-Zulassung?
Eine Übersicht der Gebühren für alle Zulassungsvorgänge – online und im Vergleich zum persönlichen Behördengang.
Das Wichtigste in Kürze
- 1Online-Gebühren sind meist 2–5 € günstiger als vor Ort
- 2Kennzeichenschilder und Versand kommen je nach Vorgang obendrauf
- 3Bezahlung erfolgt direkt im Antrag per ePayment
- 4Gebühren sind bundesweit einheitlich – Verwaltungsaufschläge können regional variieren
Gebühren im Vergleich
| Vorgang | Online | Vor Ort | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung | 12,80 € | 28,60 € | Grundgebühr ohne Schilder und Versand |
| Wiederzulassung | 11,60 € | 27,70 € | Bei Kennzeichenwechsel zzgl. Schilder |
| Umschreibung / Halterwechsel | 11,60 € | 27,70 € | Bei Beibehaltung des Kennzeichens ohne Schilderkosten |
| Adressänderung | 10,80 € | 10,80 € | Pflicht bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | 2,70 € | 7,90 € | Bei Online-Abmeldung keine Schilderabgabe notwendig |
| Wunschkennzeichen-Reservierung | 2,60 € | 12,80 € | Reservierung zusätzlich zur Zulassungsgebühr |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 10–25 € | 10–25 € | Preis abhängig vom Prägedienst |
Alle Angaben sind Richtwerte, Stand April 2026. Gebühren können je nach Bundesland und Gemeinde um wenige Euro abweichen.
Woraus setzt sich die Gebühr zusammen?
Die reine Bearbeitungsgebühr der Zulassungsbehörde, bundesweit einheitlich nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Kennzeichenschilder werden in der Regel über einen Schilderpartner geprägt. Die Kosten liegen je nach Ausführung zwischen 10 und 25 € pro Paar.
Für die digitale Zahlung kann eine geringe Service-Gebühr anfallen, meist im einstelligen Centbereich bis ca. 1,50 €.
Papiere, Plaketten und Schilder werden per versicherter Post zugestellt. Die Versandkosten sind im Paketpreis enthalten oder werden separat ausgewiesen.
Regionale Unterschiede
Zusatzkosten je nach Vorgang
Keine zusätzliche Gebühr, aber die Steuer wird anteilig berechnet. Der Zeitraum wird im Antrag festgelegt.
Erfordert ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO. Die Gutachtenkosten liegen typischerweise zwischen 100 und 200 €.
Keine Zusatzgebühr. Das „E" wird als Suffix direkt im Rahmen der Zulassung vergeben.
Wie bezahle ich?
Häufige Fragen zu den Kosten
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